Kirche und Welt

Externe Voruntersuchungen

Das Bistum Basel hat eine unabhängige Anwaltskanzlei mit kirchenrechtlichen Voruntersuchungen und der Prüfung von Antragsgesuchen auf Genugtuung beauftragt. Damit werden diese Verfahren gemäss Bistum neu extern durchgeführt. Das solle eine grössere Unabhängigkeit als bisher gewährleisten. Die Anwaltskanzlei Kellerhals Carrad werde ab Mitte November 2023 die kanonischen Voruntersuchungen und die Prüfung von Anträgen auf Genugtuung vornehmen. Die Abschlüsse würden schliesslich der unabhängigen externen Koordinationsperson gemeldet. Für das Bistum Basel ist laut eigenen Angaben seit dem Jahr 2017 eine unabhängige, externe Rechtsanwältin als Koordinationsperson zuständig. Sie sei die offizielle Meldestelle für sexuelle Übergriffe im Bistum Basel. Sie nehme die Meldung eines mutmasslichen sexuellen Übergriffs durch Betroffene, Vertrauenspersonen, Mitwissende, Zeugen und beschuldigte Personen entgegen. kath.ch