Aktuelle Nummer 18 | 2024
25. August 2024 bis 07. September 2024

Wer wird Ehrendomherr und was macht dieser?

Die Titelverleihung «Ehrendomherr» passiert im Bistum Basel automatisch – beim Rücktritt eines Domherrn. Es sei «Usus, dass amtierende Domherren nach ihrem Rücktritt automatisch Ehrendomherren werden», schreibt die Kommunikationsverantwortliche Barbara Melzl und verweist auf die Statuten des Domkapitels.

«Ehre für zurückgetretene Domherren»

Laut Statuten «steht es dem Diözesanbischof nach Rücksprache mit dem Domkapitel zu, Ehrendomherren zu ernennen. In aller Regel wird diese Ehre zurückgetretenen Domherren zuteil.» Von allfälligen Aufgaben oder Einkünften, die sich aus dem Ehrenamt ergeben, ist nicht die Rede. Es heisst nur: «Das Domkapitel pflegt in geeigneter Weise den Kontakt mit den Ehrendomherren.»

Die Domherren

Domherren sind jene Geistliche eines Bistums, die das Domkapitel bilden. Das sei quasi der «Senat des Bischofs», heisst es auf der Bistums-Webseite. Das 18-köpfige Gremium «wählt den Bischof und unterstützt ihn in der Leitung des Bistums. Es kann im Auftrag des Bischofs Verträge eingehen.»

Es gibt residierende und nichtresidierende Domherren. Die residierenden Domherren bilden das sechsköpfige Residentialkapitel. Dieses setzt sich aus den drei Domherren des Kantons Solothurn und je einem Domherrn der Kantone Luzern, Bern und Aargau zusammen. Das Gremium hat die Geschäftsführung inne. Dompropst, Domdekan und Domkanzler bilden den Vorstand.

Die übrigen, nichtresidierenden Domherren vertreten die anderen Kantone des grössten Bistums der Schweiz. Sie heissen beispielsweise «Domherr des Standes Thurgau» oder «Domherr des Standes Zug».

Fehler bei Missbrauchsfall

Der «Beobachter» hat vor wenigen Tagen kritisiert: «Bischof Gmür befördert einen Domherrn, der zuvor einen Missbrauchsfall auf fragwürdige Weise abklärte.» Er habe den Domherrn nach dessen Pensionierung zum Ehrendomherrn befördert.

Der entsprechende Domherr ist demnach jener ehemalige Offizial (Kirchenrichter) des Bistums, der vor wenigen Jahren einen Missbrauchsfall erst nicht nach Rom weiterleitete, obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre. Ausserdem habe er persönliche Unterlagen des Opfers, unter anderem ihre Tagebuchnotizen aus der Zeit der Übergriffe, dem mutmasslichen Täter zugeschickt. Dafür habe sich Bischof Gmür später entschuldigt, so der «Beobachter». Es gab dazu auch eine Rüge aus dem Vatikan.

Opfer entrüstet

Als «Schlag ins Gesicht», bezeichnet das Opfer gegenüber dem «Beobachter» die jüngste Titelvergabe. «Da bekommt jemand einen Ehrentitel verliehen, der nachweislich grobe, ja dilettantische Verfahrensfehler gemacht hat.»

Der Titel habe «jedoch nichts mit einer Beförderung oder einer besonderen Ehre zu tun», sagte Barbara Melzl gegenüber kath.ch. «Unseres Wissens gab es gegen den besagten Domherrn weder kirchlich noch staatlich eine Anzeige oder ein Verfahren».

Und sie fügt an: Im Allgemeinen verzichte der Bischof nur auf eine Verleihung des Ehrendomherr-Titels, «wenn entsprechende Domherren dies ausdrücklich nicht wollen», so die Kommunikationsbeauftragte.

Die Ernennung des besagten Domherren zum Ehrendomherrn werde am 26. Februar 2025 in der Kathedrale in Solothurn vollzogen werden, heisst es in einer Mitteilung des Bistums.

Hier finden sich die Statuten des Domkapitels des Bistums Basel.