Kirche und Welt
Stichwort: Zum Selbstausschluss der Piusbrüder aus der röm.-kath. Kirche vom 1. Juli 2026
Exkommuniziert! Vatikan nennt Piusbrüder offiziell Schismatiker
Ein Ringen bis zuletzt: Leo XIV. hatte gar persönlich einen Brief geschrieben, um die Piusbrüder von dem spalterischen Akt der verbotenen Bischofsweihen abzuhalten. Die sind nun vollzogen. Genauso wie die Konsequenzen – auch für den Schweizer Pascal Schreiber.
Sechs traditionalistische Piusbrüder sind raus aus der katholischen Kirche. Der Vatikan bestätigte am Donnerstag die automatische Exkommunikation der Männer, die an den vom Papst verbotenen Bischofsweihen im Schweizer Écône beteiligt waren. Da diese laut Kirchenrecht einen spalterischen Akt darstellen, folgt der Kirchenausschluss automatisch.
Ebenso sprach der oberste Glaubenshüter des Papstes, Kardinal Víctor Fernández, eine offizielle Warnung an Kleriker und Laien aus, sich den «Schismatikern» der Priesterbruderschaft St. Pius X. anzuschliessen.
Betroffen vom Kirchenausschluss sind die beiden Bischöfe Alfonso de Galarreta und Bernard Fellay, die die Weihe am Mittwoch im schweizerischen Écône vorgenommen hatten, ebenso wie die von ihnen geweihten Bischöfe Pascal Schreiber, Michael Goldade, Michel Poinsinet de Sivry und Marc Hanappier.
Schismatische Handlung
In dem am Donnerstagmorgen veröffentlichten Dekret erklärte der Glaubenspräfekt, trotz der an den Generaloberen der Piusbrüder gerichteten Warnungen habe Bischof Alfonso de Galarreta durch die Bischofsweihe von vier Priestern ohne päpstliches Mandat und gegen den Willen des Papstes eine schismatische Handlung begangen. Damit habe er sich «ipso facto», also automatisch, die laut Kirchenrecht (Kanon 1387 und Kanon 1364 § 1 CIC 2021) vorgesehenen Strafen zugezogen, so Kardinal Víctor Fernández.
Zu Erläuterung heisst es, seit der Zeit von Paul VI. bis zuletzt seien im Glaubensdikasterium zahlreiche Versuche, die Mitglieder der von Erzbischof Marcel Lefebvre begründeten Bewegung wieder in die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche zu führen, gescheitert. Die jüngsten Bischofsweihen ohne päpstliches Mandat und gegen den Willen des Heiligen Vaters hätten die Situation verschärft.
Kirchenrechtliche Konsequenzen
«Daher hält es dieses Dikasterium in treuer Ausübung seiner ihm anvertrauten Aufgaben für notwendig festzustellen, dass diese Handlung den Tatbestand des Schismas erfüllt und kirchenrechtliche Konsequenzen für die beteiligten Geistlichen und Laien nach sich zieht.»
Wie bereits nach den ersten unerlaubten Bischofsweihen der Piusbrüder 1988 erklärt, «stellt ein solcher Ungehorsam – der eine praktische Ablehnung des römischen Primats bedeutet – einen schismatischen Akt dar».
Daher befänden sich die Geistlichen der Piusbruderschaft ab sofort «im Schisma und sind daher als Schismatiker zu betrachten», so die Erklärung des Glaubensdikasteriums. «Sie unterliegen der gesetzlich vorgesehenen Exkommunikation.»
Auch Laien exkommuniziert
Auch die Laien, die der Piusbruderschaft formell beitreten, «gelten als Schismatiker und sind exkommuniziert». Und weiter: «Schliesslich wird das heilige Volk Gottes gewarnt, dass die heiligen Diener der Priesterbruderschaft St. Pius X. die Sakramente unrechtmässig spenden und dass das von ihnen gespendete Busssakrament sowie die von ihnen vollzogenen Eheschliessungen ungültig sind.»
Zugleich heisse die Kirche alle willkommen, die zur vollen Gemeinschaft zurückkehren möchten. Dazu hielten die Apostolischen Nuntien entsprechende Verfahren bereit.
Abschliessend werden alle Gläubigen ermahnt, in Gemeinschaft mit dem Papst und der ganzen Kirche «standhaft zu bleiben» und sich der Teilnahme an den von der Piusbruderschaft veranstalteten Feiern und Aktivitäten zu enthalten. (CIC/kath.ch/ufw/2.7.2026)
Vatikan ermöglicht reuigen Piusbrüdern die Rückkehr
Rom zeigt sich gnädig bei Traditionalisten, die Treue zum Papst und zur Lehre der Kirche bekennen. Kaum ist die Exkommunikation gegen die Piusbrüder ausgesprochen, folgt das Angebot zur Wiederaufnahme in die Kirche.
Kurz nach der aufsehenerregenden, unerlaubten Bischofsweihe im schweizerischen Écône ist der Vatikan bereit, reuige Piusbrüder wieder in die Kirche aufzunehmen. Die Bedingung: Sie müssen dem Papst Treue versprechen und die gültige katholische Lehre akzeptieren.
Brief an den Papst
Demnach müssen Priester, die der Piusbruderschaft angehören und nun in die Kirche zurückwollen, dem Papst einen eigenhändigen Brief schreiben. Darin sollen sie um die Rücknahme der gegen sie verhängten Strafe bitten. Priester, die von einem Bischof der Piusbruderschaft geweiht oder auf andere Weise dort Mitglied wurden, sind in der Regel kirchenrechtlich vom priesterlichen Dienst suspendiert oder exkommuniziert, also aus der kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossen. Ferner muss der Betroffene ein Glaubensbekenntnis und eine Kirchenzugehörigkeitserklärung unterschreiben; dies muss er an seinen jeweils zuständigen Ortsbischof oder sonstigen Oberen schicken. Darin verpflichtet er sich unter anderem, den Papst und dessen Lehren nicht öffentlich zu kritisieren.
Rückkehrende müssen Konzil anerkennen
Zudem muss er erklären, dass er die Gültigkeit der Messfeiern, wie seit 1970 weltweit üblich, anerkennt. Schliesslich muss er erklären, dass er die Lehren der ökumenischen Konzilien anerkennt, auch das Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965). Der Bischof oder Obere – das kann auch ein Oberer der traditionalistischen, papsttreuen Petrusbruderschaft sein – nimmt den Rückkehrer für die Dauer von mindestens einem Jahr und höchstens drei Jahren zur Probe auf.
Abgestufte Anforderungen für Laien
Für Laien, die der Piusbruderschaft förmlich angehören, genügt ein schriftliches Glaubensbekenntnis mitsamt Kirchenzugehörigkeitserklärung an den Ortsbischof. Dieser kann dann die Wiederaufnahme vornehmen. Gläubige, die lediglich öfters Gottesdienste der Bruderschaft besucht haben, aber die Lehre und die Autorität des Papstes anerkennen, gelten gemäss dem Schreiben nicht als bestraft. Bei ihnen reicht es aus, sich an einen regulären katholischen Priester zu wenden und zu versprechen, dass sie künftig nicht mehr die Gottesdienste der Piusbruderschaft besuchen. (CIC/kath.ch/ufw/3.7.2026)