Kirche und Welt

Nationales Strafgericht

Nach der Publikation der Pilotstudie zum Missbrauch beschlossen die Schweizer Bischöfe, ein nationales kirchliches Straf- und Disziplinargericht zu errichten. Das nationale Gericht soll im Bereich der Straf- und Disziplinarverfahren die Gerichte der Bistümer ersetzen. Ziel ist eine einheitliche Rechtsprechung bei Verstössen gegen das Kirchenrecht in allen Bistümern der Schweiz. Ein Problem sind heute mögliche Interessenskonflikte zwischen dem kirchlichen Gerichtspersonal und dem jeweiligen Ortsbischof als Auftrag- und Arbeitgeber, heisst es in einem Faktenblatt (Januar 2025) über den neusten Stand der kirchlichen Massnahmen gegen Missbrauch. Eine sechsköpfige Arbeitsgruppe erarbeitet zurzeit unter der Leitung des Churer Bischofs Joseph Maria Bonnemain die Rechtsgrundlagen des künftigen Gerichts. Die Suche nach Personal für das neue Gericht hat bereits begonnen. Die Schweizer Bischöfe werden an ihrer ordentlichen Vollversammlung im März das Projekt behandeln. Sobald die Bischofskonferenz die rechtlichen Grundlagen beschlossen und die Fachpersonen gefunden habe, müsse erneut die Zustimmung der Apostolischen Signatur eingeholt werden. Barbara Ludwig, kath.ch