Abt von Engelberg muss sich doch einer Strafuntersuchung unterziehen
Der Konflikt zwischen dem ehemaligen Benediktiner des Klosters Engelberg Samuel C.* und dessen Abt zieht sich weiter. Das Bundesgericht in Lausanne hat mit Urteil vom 18. Mai beschlossen, dass die Staatsanwaltschaft Obwalden die Strafuntersuchung gegen Abt Christian Meyer zu Unrecht eingestellt hatte. Der Ex-Mönch wirft dem Abt vor, ihn zum Rückzug von Anzeigen gegen zwei Mitbrüder genötigt zu haben.
Das schreibt der Jurist und Rechtsberater von Samuel C., Loris Fabrizio Mainardi, an kath.ch. Das Bundesgericht heisst damit eine Beschwerde von Samuel C. gut. Es hebt den Beschluss des Obwaldner Obergerichts vom 25. Februar 2025 auf, ebenso die Nichtannahmeverfügung der Staatsanwaltschaft vom 22. Mai 2024. Und es weist die Angelegenheit zur Neuregelung an das Obergericht und die Staatsanwaltschaft in Obwalden des Innerschweizer Kantons zurück.
Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein
Das Obergericht von Obwalden hat es am 20. Februar 2025 abgelehnt, auf den Vorwurf der Nötigung gegen den Engelberger Abt Christian Meyer einzugehen. Samuel C. * hatte im selben Monat Strafanzeige eingereicht.
Laut Obergericht war der Vorwurf bereits mit einer Einstellungsverfügung vom 18. Januar 2022 vom Tisch. Die Staatsanwaltschaft bestätigte dies am 22. Mai 2024 mit einer zweiten Nichtanhandnahmeverfügung.
In beiden Verfügungen ist fast identisch festgehalten, «dass die Aufforderung von Abt Christian an den Beschwerdeführer, den Strafantrag als Zeichen des guten Willens und als Zeichen der Verbundenheit mit der ganzen klösterlichen Gemeinschaft zurückzuziehen, als auch der Hinweis, nicht mit dem kanonischen Recht in Konflikt zu kommen, keine strafrechtlich relevanten Einflussnahmen darstellten».
Umstrittene Aussage
Das sieht der Rechtsberater Loris Fabrizio Mainardi, anders. «Der Abt hat Samuel C. befohlen, diese Anzeigen zurückzuziehen», sagte er im März 2025 gegenüber kath.ch. Und gedroht, falls er dies nicht mache, bekäme er kirchenrechtliche Repressionen zu spüren. «Das erfüllt den Straftatbestand der Nötigung», so Mainardi.
Der Nötigungsvorwurf beruht auf einem Gespräch zwischen Abt Christian Meyer und Samuel C. am 20. November 2021 in der Abtei, dessen Protokoll kath.ch vorliegt. Darin heisst es, dass der Abt den Noch-Mönch Samuel C. auffordere, seine Anzeige gegen die beiden Mitbrüder zurückzuziehen. Diesen hatte er damals jahrelanges Mobbing, Verleumdung und üble Nachrede vorgeworfen.
Falls er der Aufforderung nicht folge, werde Canon 703 des Kirchenrechts angewendet, sagte der Abt laut Protokoll weiter. Demnach könne, falls dem Institut ein sehr schwerer Schaden drohe, ein Mitglied vom höheren Oberen unverzüglich aus der Ordensniederlassung ausgeschlossen werden, ein Entlassungsprozess eingeleitet und eine Meldung an den Apostolischen Stuhl gemacht werden. Samuel C. ist im Juni 2024 rechtsgültig aus dem Kloster ausgetreten.
Abt Christian wehrt sich
Der Entscheid des Bundesgerichts bedeutet für Samuel C. einen gerichtlichen Erfolg. Die Obwaldner Gerichtsbarkeit muss seine Strafanzeige gegen den Abt nun behandeln. Der betroffene Abt Christian Meyer hatte vor Bundesgericht beantragt, die Beschwerden von Samuel C. abzuweisen.
Parallel läuft ein Zivilverfahren, das Samuel C. wegen ungenügender Altersvorsorge anstrengt. Dieses laufe weiter, schreibt Mainardi. Bei Nichteintreten des Obergerichts auch in dieser Sache werde es wohl zu einer weiteren Beschwerde von C. ans Bundesgericht kommen.
*Name der Redaktion bekannt.