Ausländische Katholikinnen und Katholiken sollen im Kanton Glarus bald stimmberechtigt sein

Die Zeiten ändern sich. In der katholischen Kirche des Kantons Glarus sollen künftig auch Ausländerinnen und Ausländer stimmberechtigt sein. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, also dem Parlament, die Änderung der Verfassung des Verbandes der römisch-katholischen Kirchgemeinden zu genehmigen. Dies teilte der Kanton jüngst in einem Communiqué mit.

Ausländerstimm- und Wahlrecht

Der Verband der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Glarus will das Ausländerstimm- und Wahlrecht in allen Kirchgemeinden und auf kantonalkirchlicher Ebene einführen. An den Kirchgemeindeversammlungen vom Frühjahr 2025 wurde der entsprechenden Verfassungsänderung zugestimmt.

Gemäss Kantonsverfassung bedürfen die Verfassungen von öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften der Genehmigung des Landrates; diese wird erteilt, wenn nicht Bundesrecht oder kantonales Recht verletzt ist. «Es ist nicht zu sehen, dass die getroffene Regelung bundes- oder kantonalrechtliche Vorgaben verletzten würde», so der Kanton Glarus.

Antrag des Regierungsrats

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Änderung der Verfassung des Verbandes der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Glarus über die Einführung des Ausländerstimmrechts in kirchlichen Angelegenheiten zu genehmigen. Es obliegt dann dem Ausschuss des kantonalen katholischen Kirchenrates, das Inkrafttreten zu bestimmen. 

Wir erinnern uns: Der Katholische Kirchenrat des Kantons Glarus verabschiedete bereits an seiner Frühjahresversammlung am 30. April 2024 eine Vorlage zur Änderung der katholischen Kirchenverfassung zur Vernehmlassung, welche die Einführung des Ausländerstimmrechts in staatskirchenrechtlichen Angelegenheiten zum Ziel hat.

Gilt in evangelisch-reformierter Kirche schon lang

Was für die ausländischen Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirche im Kanton Glarus schon lange gilt, soll nun auch bei den Katholikinnen und Katholiken eingeführt werden: Sie sollen künftig in kirchlichen Angelegenheiten abstimmen dürfen, an kirchlichen Wahlen aktiv teilnehmen und sich in kirchliche Behörden wählen lassen können sowie zur Ausübung der übrigen politischen Rechte in kirchlichen Angelegenheiten berechtigt sein.

«Der Landrat, das Kantonsparlament im Glarus, wird die Angelegenheit wohl in den nächsten ein, zwei Monaten behandeln», sagt Magnus Oeschger, Vizepräsident der Katholischen Landeskirche Glarus, gegenüber kath.ch. Die Genehmigung durch den Landrat des Kantons soll bis Ende 2025 vorliegen. Die Kirchgemeinden haben, wie gesagt, bereits zugestimmt.

Ausländische Katholiken engagieren sich

«Wir wollen ausländische Katholiken künftig stärker einbinden in das Pfarrei- und Kirchengeschehen», so Oeschger. In der Kirchgemeinde Glarus-Süd gebe es beispielsweise eine Gruppe von ausländischen Katholiken, die sich in der Pfarrei stark engagieren. «Und wer sich engagiert, soll auch stimmberechtigt sein.»

Apropos. Die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für ausländische Mitglieder der katholischen Kirche des Kantons Glarus geht just auf einen Antrag der Kirchgemeinde Glarus Süd bzw. dessen Präsidenten, Sergio Rosa, aus dem Jahr 2021 zurück.

Nicht mehr ans Schweizer Bürgerrecht knüpfen

Dieser Antrag entspricht einem Ziel aus der Legislaturplanung 2023 – 2026 der Kantonalen Katholischen Landeskirche. Man teilte dabei die Auffassung, dass das Stimm- und Wahlrecht in den katholischen Kirchgemeinden und in der katholischen Landeskirche nicht mehr länger an das Erfordernis des Schweizer Bürgerrechts geknüpft werden soll.

Für die Einführung des Ausländerstimmrechts spreche ebenfalls, dass wer Kirchensteuern zahlt, auch in kirchlichen Belangen mitbestimmen dürfen soll. Von der Einführung des Ausländerstimmrechts betroffen sind rund 3000 ausländische Katholikinnen und Katholiken im Kanton Glarus.

Nachdem die Schwyzer Katholiken die Einführung des Ausländerstimmrechts in staatskirchenrechtlichen Angelegenheiten im Jahr 2021 mit einem Ja-Stimmenanteil von 52,7 Prozent an der Urne guthiessen, ist der Kanton Glarus aktuell der einzig verbliebene Kanton, welcher bei der Stimmberechtigung in Angelegenheiten der katholischen Kirche an der Staatszugehörigkeit anknüpft. (kath.ch)