Gottesdienste an Pfingsten möglich

Nach dem Gespräch von Bundesrat Alain Berset mit dem Rat der Religionen hat der Bundesrat heute bekannt gegeben, dass Gottesdienste ab dem 28. Mai wieder möglich sind.

Die verschiedenen Glaubensgemeinschaften müssen bis dahin aber Schutzkonzepte erarbeiten. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.

BAG erstellte Rahmenschutzkonzept

Mit den Schutzkonzepten müssten die Glaubensgemeinschaften sicherstellen, dass die Infektionsketten nachverfolgt werden könnten, teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Mittwoch mit. Dazu habe das BAG ein Rahmenschutzkonzept erstellt.

Erst am Dienstag hatten sich verschiedene Religionsvertreter bei einem Treffen mit Gesundheitsminister Alain Berset für eine schnelle Wiederöffnung der Gottesdienste eingesetzt. Der Bundesrat sei nun diesem Wunsch eine Woche früher nachgekommen als ursprünglich geplant, sagte Berset vor den Medien. Von dem Entscheid betroffen seien auch religiöse Feiern wie Taufen oder Hochzeiten.

Bundesrat wünscht sich möglichst schnelle Öffnung

Auch der Bundesrat habe sich eine möglichst schnelle Öffnung gewünscht, natürlich unter Einhaltung der Schutzkonzepte. Deren Umsetzung sei aber oft schwieriger als deren Verfassung auf Papier, sagte Berset. Doch jetzt hätten die Religionsgemeinschaften eine Woche Zeit, um die Konzepte an die jeweiligen örtlichen Verhältnisse und an die verschiedenen Arten zu Beten anzupassen. (sda)