Gottesdienste mit maximal 50 Personen möglich

 Für den Kanton Solothurn: corona.so.ch

 

FAQ Veranstaltung (Stand 18.01.2021) 

 

Der Kanton Solothurn übernimmt bei den Gottesdiensten die Regelung des Bundesrates. Statt 30 dürfen nun maximal 50 Personen öffentliche Gottesdienste besuchen.

Der Kanton Solothurn lockert seine Corona-Bestimmungen zum Besuch religiöser Veranstaltungen. Das berichtete das Regionaljournal Aargau Solothurn von Radio SRF am 14. Januar. Bislang waren bis zu 30 Personen zulässig. Nun übernehme Solothurn die grosszügigere Regelung des Bundesrates.

Damit dürfen maximal 50 Personen öffentliche Gottesdienste besuchen. Nicht mitgezählt sind Personen, welche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, und Personen, die bei der Durchführung der Veranstaltung mithelfen.

Die 50 Personen-Regel gilt in den meisten Kantonen der Schweiz. Die Kantone können die Obergrenze tiefer ansetzen. In Nidwalden und im Tessin gilt eine Obergrenze von maximal 30 Menschen pro Gottesdienst. (bal)

Eine Übersicht über verschiedene Schutzkonzepte finden Sie hier.