Aktuelle Nummer 19 | 2024
08. September 2024 bis 21. September 2024

Katholische Kirche in Ostdeutschland von anonymem Käufer ersteigert

Das neogotische Kirchengebäude aus dem Jahr 1892 wurde zusammen mit dem ehemaligen Pfarrhaus und dem knapp 5’000 Quadratmeter grossen Grundstück veräussert. 

Gewerbliche Nachnutzungen ausgeschlossen

Die Kirche, die zum Bistum Magdeburg gehört, ist seit 2020 profaniert und wird nicht mehr für kirchliche Zwecke genutzt. Der anonyme Käufer war nicht selbst anwesend, sondern hatte vorab einen Bieterauftrag eingereicht. Das Mindestgebot lag bei 149’000 Euro, umgerechnet 140’000 Franken.

Bei der Versteigerung durch die Sächsische Grundstücksauktionen AG wurde darauf hingewiesen, dass laut Grundbucheintrag gewerbliche Nachnutzungen ausgeschlossen sind, die dem ursprünglichen Charakter der Kirche widersprechen. Dazu gehöre etwa eine Nutzung als Spielhalle, Sexshop, Bordell, Einrichtung für Abtreibungen oder Sterbehilfe, Waffengeschäft, Versammlungsstätte radikaler oder verfassungsfeindlicher Gruppierungen.

Schon seit Jahren Käufer gesucht

Die Pfarrei Sankt Georg, der die Kirche bislang gehörte, zeigte sich erleichtert angesichts des vollzogenen Verkaufs. «Wir sind froh und hoffen auf ein gutes Einvernehmen mit den neuen Besitzern», sagte Kirchenvorstand Meinolf Thorak auf Anfrage. 

Der Pfarrei sei wichtig, dass die Kirche in gute Hände komme. Bereits seit mehreren Jahren habe man anderweitig nach einem Käufer gesucht, es habe auch Interessenten geben, man sei aber nie zu einem Vertragsabschluss gekommen.

Die Versteigerung von Kirchengebäuden ist selten. 2019 war in Nordrhein-Westfalen eine katholische Kirche für 99’000 Euro versteigert worden.

Profanierung

Obwohl in Deutschland sowohl katholische als auch evangelische Kirchen leer stehen, ist die Umwidmung katholischer Kirchen komplizierter. Wenn eine katholische Kirche – oder ein anderer heiliger Ort – Weihe oder Segnung verliert, geschieht durch diese Profanierung das Gegenteil der (Kirch-)Weihe.

Angeordnet wird eine solche Entwidmung durch ein Dekret des Diözesanbischofs, das im Allgemeinen in einem letzten Gottesdienst verlesen und damit wirksam wird. Damit wird dann das Gotteshaus dauerhaft profanem Gebrauch überlassen. (kna/kath.ch)