Konkordat im Visier: Solothurner Politiker fordern Stopp der Zahlungen ans Bistum Basel

Das Bistumskonkordat ist eine Übereinkunft zwischen dem Heiligen Stuhl und den Regierungen der Kantone Luzern, Bern, Solothurn und Zug, die 1828 zur Neugründung des Bistums Basel abgeschlossen wurde. Darin sind auch Zahlungen der beteiligten Kantone an die Diözese geregelt.

Die Aufwendungen beliefen sich 2024 auf rund 850’000 Franken, heisst es in einem politischen Vorstoss, den Solothurner Kantonsrätinnen und -räte am 11. März einreichten. Davon habe der Kanton Solothurn gemäss Auskunft des Departements für Bildung und Kultur rund 540’000 Franken gezahlt.

Grüne, linke und bürgerliche Politiker für Vorstoss

Dieses Geld werde für die Besoldung der Domherren, des Domdekans, des Diözesanbischofs und des Weihbischofs sowie für die Wohnungsentschädigung des Bischofs verwendet. Dass die Mittel dazu nicht aus der Kirchensteuer stammen, sondern aus dem regulären Steuervolumen, ist den 28 Unterzeichnenden ein Dorn im Auge.

Es sind Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus den Reihen von Grünen, SP, GLP, FDP, Junge FDP sowie SVP. Von der Mitte-Partei hat niemand den fraktionsübergreifenden Antrag zur «Überprüfung und Suspendierung der kantonalen Finanzierung des Bistumskonkordat» unterzeichnet.

Widerspricht Trennung von Kirche und Staat

«Angesichts der sich wandelnden religiösen Landschaft und der Tatsache, dass die Mehrheit (ca. 3/4) der Bevölkerung des Kantons Solothurn nicht mehr der katholischen Kirche angehört, erscheint die fortgesetzte Finanzierung von Bischof und Domherren durch Staatsmittel als zunehmend anachronistisch», heisst es in der Begründung.

Diese Praxis belaste nicht nur den kantonalen Haushalt, sondern stehe auch im Kontrast zu den «Erwartungen einer modernen, säkularen Gesellschaft». Nach Ansicht der Unterzeichnenden widersprechen die Zahlungen zudem der Trennung von Kirche und Staat. Sie seien «durch die Religionszugehörigkeit der Mehrheit» nicht mehr zu rechtfertigen. Die Politiker fordern deshalb die Regierung auf, die Zahlungen im Rahmen des Bistumskonkordats zu überprüfen und zu suspendieren.

Ratsdebatte eventuell im Frühling 2026

Der Regierungsrat hat nun bis am 19. August Zeit, um zum Vorstoss Stellung zu nehmen und einen Antrag zu stellen. Anschliessend wird die vorberatende Kommission den Vorstoss sowie die Stellungnahme der Regierung behandeln und dem Ratsplenum einen Antrag stellen.

Wann sie dies tun kann, ist offen. Geschehe dies im September, würde der Kantonsrat wohl voraussichtlich im März oder Mai 2026 über das Geschäft entscheiden, heisst es bei den Parlamentsdiensten auf Anfrage.

Vorstoss in Luzern scheiterte

Ähnliche Vorstösse wurden in Luzern 1923 und Zug 2024 lanciert. Im Kanton Luzern scheiterte das Vorhaben. Mit 60 Nein- zu 49 Ja-Stimmen lehnte der Kantonsrat am 28. Oktober 2024 einen Austritt aus dem Bistumskonkordat ab und eine Aufhebung der finanziellen Verpflichtungen ab.

Der Luzerner Regierungsrat hatte sich ebenfalls dagegen ausgesprochen. Eine Kündigung hielt er für möglich, wie er damals in seiner Stellungnahme darlegte. Es wäre allerdings eine aufwendige Sache: «Eine Auflösung wäre mit der Zustimmung aller Bistumskantone und dem Papst möglich, wobei der Bundesrat als Völkerrechtssubjekt die Verhandlungen mit dem Kanton Luzern führen müsste.» Und eine Änderung des Konkordates unterliege dem gleichen Verfahren wie die Kündigung.

Der Luzerner Jurist Loris Fabrizio Mainardi schreibt zuhanden von kath.ch, die Darstellung des Luzerner Regierungsrates sei falsch. Völkerrechtlich bestehe ausdrücklich «eine einseitige Suspendierungs- bzw. Kündigungsmöglichkeit»; Mainardi verweist dabei auf Artikel 60 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge. Zudem müssten seit der neuen Bundesverfassung von 1999 die Kantone Verträge, die sie mit dem Ausland abschliessen, grundsätzlich nicht mehr vom Bund genehmigen lassen.

Zuger Kantonsrat entscheidet im April

In Zug ist der Vorstoss noch hängig. Der Kantonsrat berät demnächst darüber, traktandiert ist das Geschäft auf den 10. April. Die Motion von Luzian Franzini (Grüne), Ronahi Yener (SP) und Fabienne Michel (GLP) wurde am 23. Mai 2024 an den Regierungsrat überwiesen. Am 31. März wird sein Bericht und sein Antrag auf der Webseite des Kantons aufgeschaltet, wie die Staatskanzlei auf Anfrage mitteilt. (kath.ch)