Konzernverantwortungsinitiative: Gegenvorschlag bleibt umstritten

Die Haftungsregeln für Konzerne und deren Tochterfirmen für Schäden im Ausland bleiben umstritten. Der Nationalrat ist beim indirekten Gegenvorschlag von seiner Position, die der Konzernverantwortungsinitiative entgegenkommt, nicht abgewichen.

Wie bisher standen am Mittwoch drei Varianten im Raum: Die erste ist das Konzept des Nationalrats für einen indirekten Gegenvorschlag mit neuen Haftungsregeln für Unternehmen, die im Ausland Menschenrechte verletzen oder die Umwelt schädigen. Es setzte sich erneut durch gegenüber dem Konzept des Ständerats.

Für dieses trat eine erste Minderheit ein, und auch der Bundesrat unterstützt es. Es ist ein indirekter Gegenvorschlag ohne neue Haftungsregeln, aber mit Berichterstattungspflichten für die Unternehmen. Eine zweite Minderheit schliesslich – vorwiegend Vertreterinnen und Vertreter der SVP – will keinen Gegenvorschlag.

Knapper Entscheid

Der Nationalrat blieb mit knappem Entscheid, nämlich mit 97 gegen 92 Stimmen, bei seinem Konzept. Die Vorlage geht nun ein letztes Mal an den Ständerat. Bleibt dieser ebenfalls bei seiner Version für den indirekten Gegenvorschlag, muss eine Einigungskonferenz sich an die Arbeit machen.

Den Antrag der zweiten, von der SVP angeführten Minderheit, auf den Gegenvorschlag zu verzichten, lehnte der Rat mit 100 gegen 70 Stimmen und bei 26 Enthaltungen ab. Diese Enthaltungen kamen hauptsächlich aus der Mitte-Fraktion und der FDP-Fraktion.

Beide Räte und Bundesrat gegen Initiative

Die Konzernverantwortungsinitiative selbst empfehlen National- und Ständerat zur Ablehnung. Der Nationalrat tut dies mit 105 zu 83 Stimmen bei 9 Enthaltungen. Der Ständerat empfiehlt das Nein mit 25 zu 14 Stimmen. Auch der Bundesrat lehnt die Initiative ab.

Die Initianten haben signalisiert, dass sie ihr Begehren zurückziehen, wenn sich das Konzept des Nationalrats in den Ratsdebatten durchsetzt. (sda)

 

Der Ständerat und der Nationalrat sind sich weiterhin nicht einig, wie weit der indirekte Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative gehen soll. Der Ständerat hat mit 25 zu 16 Stimmen an seinem Konzept ohne zusätzliche Haftungsregeln festgehalten.

Der Ständerat diskutierte am Montagnachmittag erneut über die Frage, wie weit Konzerne mit Sitz in der Schweiz für ihnen angelastete Menschenrechtsverletzungen und Umweltsünden zur Verantwortung gezogen werden können. Mit dem Festhalten am bisherigen Konzept folgte er einer knappen Mehrheit seiner Rechtskommission (RK).

Haftungsregeln gehen Ständerat zu weit

Der Nationalrat bestand bisher darauf, dass Konzerne für von ihnen kontrollierte Tochtergesellschaften im Ausland verursachte Schäden im Ausland zur Rechenschaft gezogen werden können. Er will das Obligationenrecht entsprechend ergänzen und ist nun wieder am Zug. Dem Ständerat gehen diese Haftungsregeln zu weit; unterstützt wird er vom Bundesrat. RK-Präsident Beat Rieder (CVP/VS) hatte mit dem Stichentscheid die Mehrheit in der Kommission herbeigeführt. Die Mehrheit wolle in Sachen Haftung beim Status quo bleiben, sagte er. Auch der Bundesrat unterstützt das Konzept des Ständerates.

«Weltweit einmalige» Haftung unerwünscht

Eine ausdrückliche Konzernhaftung für Töchter im Ausland lehnte sie als «weltweit einmalig» ab, wie Rieder ausführte. In seinen Worten ist der Ständeratsvorschlag in Sachen Konfliktmineralien und Kinderarbeit «best practice». Die Schweiz würde international führende Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten statuieren. Die von Rieders Fraktionskollege Stefan Engler (CVP/GR) angeführte Minderheit hingegen wollte auf die Linie des Nationalrates einschwenken. Es gelte, den Blick nicht auf einige wenige Probleme zu verengen wie Kinderarbeit und Konfliktmineralien, sagte er.

Dynamik entstanden

Seit dem Beginn der Debatte über die Verantwortung von Konzernen für Schäden an Umwelt und Verletzung von Menschenrechten sei international eine Dynamik entstanden, sagte Engler. Auch andere Länder kennten mittlerweile Haftungsregeln. Auch Mathias Zopfi (Grüne/GL) genügte das Konzept der Mehrheit nicht. Er fragte sich, weshalb immer erst auf internationalen Druck gehandelt werde, aber nicht «wenn breite Kreise unserer Bevölkerung genug haben von Unternehmen, die den guten Ruf der Schweiz für umweltschädigende, unethische und menschenverachtende Tätigkeiten missbrauchen».

Beide Räte gegen Initiative

Die Konzernverantwortungsinitiative selbst empfehlen National- und Ständerat zur Ablehnung. Der Nationalrat tut dies mit 105 zu 83 Stimmen bei 9 Enthaltungen. Der Ständerat empfiehlt das Nein mit 25 zu 14 Stimmen. Auch der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Die Initianten wiederum signalisierten gemäss Voten im Nationalrat, dass sie ihr Begehren zurückziehen würden, wenn in den Ratsdebatten das Konzept des Nationalrates obsiegt. (sda)