Missbrauchsmeldungen im Bistum Basel nehmen ab
Der Rhythmus der Missbrauchsmeldungen im Bistum Basel schwächt sich ab. Das zeigen neuste Zahlen. Vorwärts geht es mit der Bearbeitung, den kanonischen Voruntersuchungen und den Strafverfahren zu den gemeldeten Fällen.
Die Spitze der Meldungen von sexuellem Missbrauch in der Kirche ist schon lange vorbei. Das zeigt eine aktuelle Mitteilung aus dem Bistum Basel.
Da heisst es, dass seit der Publikation der Missbrauchsstudie am 12. September 2023 bis zum 20. Januar 2025 insgesamt 141 Missbrauchsmeldungen bei der zuständigen unabhängigen Meldestelle für sexuelle Übergriffe, der Anwaltskanzlei Hess Advokatur, eingegangen seien.
Nur 21 Meldungen mehr als letzten Juni
Auch bei den Akteneinsichten nimmt der Rhythmus ab. Während es im Juni bereits hiess, die Meldestelle habe 105 Akteneinsichten vorgenommen, ist aktuell von insgesamt 126 Akteneinsichten die Rede. Auch hier sind seit Juni nur 21 Akten mehr eingesehen worden.
Fälle bereits abgeschlossen
Vorwärts geht es hingegen bei der Bearbeitung der bestehenden Fälle. So sind aktuell fünf Strafanzeigen, die das Bistum an die zuständigen Behörden weiterleiteten, in Bearbeitung. Andere Strafverfahren sind laut Mitteilung «ohne Verurteilung durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden rechtskräftig abgeschlossen». Um wie viele Fälle es sich hier handelt, ist der Mitteilung nicht zu entnehmen.
Die Meldestelle konnte 81 Fälle definitiv abschliessen und dem Bistum Basel zur Archivierung übergeben. An 60 Dossiers arbeitet sie weiter.
Alle Genugtuungsanträge bewilligt
Auch betreffend Genugtuung hat sich etwas getan. Seit Publikation der Pilotstudie hat die zuständige Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard 27 Genugtuungsanträge vorbereitet und bei der Kommission Genugtuung der Schweizer Bischofskonferenz eingereicht, so steht es in der Mitteilung. Und alle Anträge wurden demnach positiv entschieden.
Drei kanonische Voruntersuchungen abgeschlossen
Dieselbe Kanzlei hat zudem drei kanonische Voruntersuchungen abgeschlossen und ist an vier weiteren kanonischen Untersuchungen dran. Über die Resultate der abgeschlossenen Voruntersuchungen steht nichts in der Mitteilung.
Wie das Bistum bereits vor einem halben Jahr feststellte, betreffen 96 Prozent der eingegangenen Missbrauchsmeldungen im Bistum Basel bereits verstorbene beschuldigte Personen, verjährte sexuelle Übergriffe aus der Zeit von 1930 bis 2010 – also vor Amtsantritt von Bischof Felix Gmür – sowie Meldungen, in welchen weder die beschuldigte Person, das mutmassliche Opfer noch das Geschehene bekannt oder eruierbar sind.
Mit Präventionskursen zur «Kultur der Besprechbarkeit»
«Die Prävention wird laufend weiterentwickelt», teilt das Bistum Basel weiter mit. Zusätzlich zu den obligatorischen Präventionskursen sind demnach vier Vertiefungskurse entwickelt und eingeführt worden. Diese sollen eine «Kultur der Besprechbarkeit» des heiklen Missbrauchsthemas fördern.
Auch die Vergangenheitsaufarbeitung ist das Bistum angegangen, so die Mitteilung. Der Bischofsrat und Vertretungen staatsrechtlicher Gremien führten am 16. Januar einen Workshop dazu durch. Dies unter der Leitung der Expertinnen Nora Refaeil und Anne-Claude Cavin. Dabei sei den Teilnehmenden klar geworden, dass «es eine institutionelle Verantwortung ist, die Kirche zu einem sicheren Ort für alle zu machen».
Das Bistum Basel hat ausserdem ein Schutz- und Interventionskonzept zum spirituellen Missbrauch erstellt. Dieses werde voraussichtlich im März in Kraft gesetzt und eine unabhängige Kontaktstelle eingerichtet werden, heisst es in der Mitteilung.