Selbstbestimmungsinitiative bedroht Menschenrechte

Das katholische Hilfswerk Fastenopfer bezeichnet die so genannte Selbstbestimmungsinitiative (SBI) als Angriff auf die Menschenrechte. Nur ein Nein am 25. November in der Abstimmung über die SVP-Vorlage "Schweizer Recht statt fremde Richter" führe dazu, dass dieses internationale Recht geschützt werde, heisst es in einer Medienmitteilung des Hilfswerks von Freitag.

Ein Nein stärke auch die Arbeit "all unserer Partnerorganisationen, die sich unter lebensgefährlichen Bedingungen für Menschenrechte von Frauen, Indigenen, Bäuerinnen, Bauern und Landlosen einsetzen", unterstreicht in der Mitteilung Doro Winkler, die beim Fastenopfer für Rohstoffe und Menschenrechte zuständig ist.

Die Erfahrungen von Fastenopfer mit Partnerorganisationen in zahlreichen Ländern zeige, dass sich Menschenrechtsarbeit auf einem äusserst anspruchsvollen und vielfach auch lebensgefährlichen Terrain bewege. Fast wöchentlich würden Meldungen von Mitarbeitenden der Partnerorganisationen bekannt, die in ihrem Land bedroht würden, weil sie sich für ihre Rechte stark machten.

Hilfe aus dem Ausland

Auf den Philippinen hätten seit der Machtübernahmen durch Präsident Rodrigo Roa Duterte bereits 34 Anwältinnen und Anwälte wegen ihres Engagements für die Menschenrechte ihr Leben gelassen. In zahlreichen anderen Ländern stehe es mit den Menschenrechten nicht besser.

In der Schweiz gehöre der Schutz der Menschenrechte zur humanitären Tradition. Die SBI wolle unter anderem den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Brüssel unterbinden. Der Gang zahlreicher Schweizerinnen und Schweizer zu diesem Gerichtshof zeige, wie wichtig der Schutz eben dieses Rechts sei.

Fastenopfer ist Mitglied der «Allianz der Zivilgesellschaft», die sich für ein Nein zur SBI ausspricht. Dazu gehören auch die bischöfliche Nationalkommission Justitia et Pax, Caritas Schweiz, Brot für alle, der Schweizerische Katholische Frauenbund, das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz, die Interreligiöse Arbeitsgemeinschaft in der Schweiz, das Haus der Religionen in Bern und andere.

Der Weg zum Frauenstimmrecht

Margrith Bigler-Eggenberger, die es als erste Frau 1972 ins Schweizer Bundesgericht schaffte, verweist auf die Bedeutung internationalen Rechts. Sie erklärt in einem Beitrag für die «Allianz der Zivilgesellschaft» (Schutzfaktor M), dass die Europäische Menschenrechtskonvention wesentlich dazu beigetragen habe, dass die Schweiz das Frauenstimmrecht einführte.

Die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter», (so genannte Selbstbestimmungsinitiative) der Schweizerischen Volkspartei will, dass das Schweizer Verfassungsrecht gegenüber dem Völkerrecht generell Vorrang hat. Zudem sollen die Behörden verpflichtet werden, der Verfassung widersprechende völkerrechtliche Verträge anzupassen und nötigenfalls zu kündigen. Die Initiative kommt am 25. November zur Abstimmung. Bundesrat wie Parlament lehnen die Initiative ab. (gs)