Aktuelle Nummer 25 | 2024
01. Dezember 2024 bis 14. Dezember 2024

Vier Mönche, ein Mandala, ein Mitte-Politiker: Darf ein staatliches Museum ein religiöses Ritual aufführen?

Wie die Basler Zeitung (BaZ) aktuell berichtete, besuchten vier tibetische Mönche das Basler Kunstmuseum zwei Wochen lang, um ein Sandmandala zu erschaffen. Die Aktion war Teil der Ausstellung zu Charmion von Wiegand, deren Malerei stark vom Buddhismus geprägt war. Die Ausstellung war Mitte August zu Ende gegangen.

«Für die Mönche ist das Mandala eine religiöse Praxis. Es ist aber auch grossartige Kunst beziehungsweise Kunsthandwerk» erklärte Karen Gerig, Leiterin für Presse und Kommunikation des Basler Kunstmuseums, gegenüber kath.ch.

Lesen könne man Mandalas auf verschiedene Art. Gerig: «Für manche besitzt es eine religiöse Bedeutung, für andere eine meditative. Wieder andere sind schlicht fasziniert vom Schaffensprozess.»

Quadratisch oder kreisrund

Von der Form her ist ein Mandala, das auf Sanskrit so viel wie «Kreis» bedeutet, ein figurales oder geometrisch aufgebautes Schaubild, das im Hinduismus und Buddhismus in der Kultpraxis eine magische oder religiöse Bedeutung besitzt. Ein Mandala ist meist quadratisch oder kreisrund und stets auf einen Mittelpunkt orientiert.

Für die vier Mönche im Basler Kunstmuseum, die jeweils vor Arbeitsbeginn beteten, war der Prozess wohl eine Art Meditation. Sie lösten das Mandala, das einen Palast für 722 Gottheiten darstellte, schliesslich in einer spirituellen Zeremonie auf, brachten den Sand in einer Prozession zum Rheinufer und kippten ihn in den Strom.

«Missionarisch»

Stiessen die Entstehung des Mandalas sowie die rituelle Auflösung beim Museumspublikum «allesamt auf positive Reaktionen», so Gerig, stiess sich ein Mitte-Grossrat dagegen an dem buddhistischen Ritual. Ihn störten laut BaZ vor allem die Länge des Rituals, die etwas «Missionarisches» für ihn hatte.

Ausserdem fragte er sich, ob ein staatlich subventioniertes Museum ein religiöses Ritual aufführen und finanzieren dürfe. Deshalb reichte er einen entsprechenden politischen Vorstoss beim Regierungsrat ein.

Über Drittmittel finanziert

Das Kunstmuseum Basel argumentierte, dass Ausstellung und Mandala über Drittmittel finanziert wurden. Das gelte auch für die Reisekosten und die Unterbringung der Mönche. «Das Museumsgesetz Basel-Stadt garantiert den Museen inhaltliche Selbstständigkeit», heisst es in der Stellungnahme des Museums.

«Ebenso formuliert das Gesetz die Aufgabe, kulturelle Werte zu vermitteln, ohne sich auf eine spezifische Kultur zu beschränken», so Gerig. Das Kunstmuseum Basel stehe allen Religionsangehörigen gleichermassen offen. Bei der Programmierung des Kunstmuseums sei die Religionszugehörigkeit der Künstlerinnen und Künstler kein Thema.

Regierungsratsentscheid steht noch aus

Wie in einem Auszug des Museumsgesetzes von Basel-Stadt zu lesen ist, «haben Museen die Aufgabe, kulturelle Werte zu sammeln, zu bewahren, zu dokumentieren, zu erforschen und zu vermitteln. Sie fördern ein inklusives Angebot.» Und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der entsprechenden Vorschriften komme den Museen «eine inhaltliche, organisatorische, personelle und finanzielle Selbständigkeit» zu.

Und was sagt der Regierungsrat zum «Religionsstreit» im Basler Kunstmuseum? «Die offizielle Antwort des Regierungsrates steht noch aus», so Pressesprecherin Karen Gerig. (kath.ch)