Konklave
Das Konklave muss zwischen dem 15. und dem 20. Tag nach Beginn der Sedivakanz, der Zeit ohne Papst, beginnen. Am Konklave teilnehmen dürfen alle Kardinäle, die das 80. Lebensjahr zu Beginn der Sedisvakanz noch nicht vollendet haben. Von den insgesamt 252 Kardinälen sind bei einem kommenden Konklave 135 wahlberechtigt (Stand: 21. April 2025). Da zwei Kardinäle krankheitsbedingt abgesagt haben, werden 133 Kardinäle ins Konklave einziehen (Stand: 30. April 2025). Die Abstimmung erfolgt durch Stimmzettel. Zum Papst gewählt ist, wer zwei Drittel der Stimmen erhält. Den Vorsitz hat diesmal voraussichtlich Kurienkardinal Pietro Parolin. Das Konklave für die Nachfolge von Papst Franziskus sel. beginnt am 7. Mai 2025.
Die Kardinäle sowie die im Konklave tätigen Helfer verpflichten sich eidlich zu absoluter Geheimhaltung. Die Benutzung von Kommunikationsmitteln aller Art, von Zeitungen bis Social-Media, ist untersagt.
Seit 1996 ist die Sixtinische Kapelle als ausschliessliche Wahlstätte festgeschrieben. Bislang fanden hier 25 Papstwahlen statt. Bis 1878 wählten die Kardinäle auch an anderen Orten.
Das erste Konklave fand im Jahr 1241 statt. Im Jahr 1274 fixierte Papst Gregor X. die Papstwahl in einem Konklave kirchenrechtlich. Dadurch sollte die Einflussnahme weltlicher Machthaber verhindert und ein zügiger Ablauf gewährleistet werden. Das längste Konklave dauerte vom 29. November 1268 bis zum 1. September 1271. Das kürzeste Konklave (im Jahr 1503) dauerte nur wenige Stunden. Seit 1831 dauerte keine Papstwahl länger als vier Tage. (kath.ch)