
Kirche und Welt
Organspende
Am 15. Mai entscheidet das Stimmvolk, ob jede verstorbene Person grundsätzlich zum Organspender oder zur Organspenderin wird. Es geht um den Wechsel von der Zustimmungs- zur Widerspruchsregel. Die Schweizer Bischöfe lehnen dies ab. Sie empfehlen, am 15. Mai ein Nein in die Urne zu legen. In ihrer Stellungnahme stellen sie jedoch klar, dass die katholische Kirche die Organspende im Grundsatz bejaht, weil sie «einen Akt inniger Nächstenliebe und Solidarität darstellt». Jedoch müsse ein Mensch frei und nach umfassender Aufklärung ausdrücklich einer Organspende zustimmen können. Laut der Bioethik-Kommission haben sich auch andere Ethikkommissionen gegen die neue Widerspruchsregelung ausgesprochen, weil mit dem Verzicht auf eine ausdrückliche Zustimmung die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen beeinträchtigt würden. Barbara Ludwig (kath.ch)