Bund erlaubt 100 Menschen pro Gottesdienst

Der Bund lockert die Corona-Massnahmen. Vom 31. Mai an können bis zu 100 Menschen an Gottesdiensten teilnehmen. Open-Air-Messen sind mit bis zu 300 Menschen möglich. Kirchenchöre dürfen im Freien Konzerte geben. Das Bistum Basel hat die Regelungen für das kirchliche Leben auf der Website Corona-Update angepasst.

Der Bundesrat hat entschieden, dass vom kommenden Montag an bis zu 100 Menschen an einem Gottesdienst teilnehmen dürfen. Allerdings müssen die Abstandsregeln gewahrt werden. Eine Kirche darf nur zur Hälfte gefüllt sein, schreibt der Bund vor. In einer kleinen Kapelle dürfen sich also auch künftig nicht 100 Menschen tummeln. Für Open-Air-Gottesdienste gilt eine Obergrenze von 300 Menschen, was etwa grössere Fronleichnamsgottesdienste ermöglicht. «Die Sitzplätze bei Publikumsanlässen müssen nicht mehr fest zugeordnet werden», teilt der Bund mit.

Maskenpflicht auch bei Open-Air-Gottesdiensten

Laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) sollen für Open-Air-Gottesdienste die gleichen Regeln gelten wie bei Gottesdiensten in Innenräumen – nur eben mit einer Obergrenze von 300 statt von 100 Menschen. «Es gilt also keine Sitzpflicht, ein Gang zur Kommunion ist zulässig. Maskenpflicht gilt auch im Freien», kündigte BAG-Sprecher Yann Hulmann im Vorfeld an.

Weniger Abstand zwischen Blasmusikern

Die Lockerungen betreffen auch die Kirchenmusik. «Die Flächenvorgabe für Blasmusiken wird von 25 auf zehn Quadratmeter pro Person angepasst», teilt der Bund mit. Thomas Halter sieht hier eine Diskriminierung von Chören. Für den Präsidenten des Schweizerischen Katholischen Kirchenmusikverbands ist unverständlich, dass die Abstandsregeln nur für Blasmusiker gesenkt werden – und nicht auch für Chöre. «Für Chöre und Blasmusiken müssten die gleichen Regeln gelten», findet Halter.

Chorkonzerte im Freien

Der Bund hat aber auch für Chöre eine positive Nachricht: «Im Freien sind Chorkonzerte wieder zugelassen, im Amateur- und Profibereich.» Dies ist laut Halter «ein Schritt in die richtige Richtung». Bislang durften nur Profi-Musiker öffentlich auftreten. Auch sonst hat der Bund Relevantes für den kirchlichen Bereich beschlossen: Vereinsanlässe oder Führungen sind künftig mit bis zu 50 Menschen möglich. Aufführungen von Laienkulturschaffenden, etwa einer kirchlichen Theatergruppe, sind ebenfalls vor bis zu 50 Menschen möglich.

Hochschulen bleiben zurückhaltend

Hochschulen und Universitäten können wieder auf den Präsenzunterricht umsteigen – ohne Obergrenze. «Voraussetzung ist ein Testkonzept und eine Genehmigung des Kantons», teilt der Bund mit. Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass kurz vor Semesterende die Hochschulen auf einen vollen Präsenzunterricht umsteigen. Bereits im April hatten die theologischen Einrichtungen auf erste Lockerungen im Hochschulbetrieb zurückhaltend reagiert.

Lassalle-Haus und Paulus-Akademie können bis zu 100 Menschen einladen

Tagungshäuser wie das Lassalle-Haus oder die Paulus-Akademie können künftig in Innenräumen Veranstaltungen für bis zu 100 Menschen anbieten. Bereits im Juli könnte es weitere Lockerungen geben. Der Bund stellt Grossveranstaltungen in Innenräumen mit bis zu 3’000 Personen in Aussicht. Allerdings unter der Bedingung, dass alle Masken tragen und «nur vollständig geimpfte, von Covid-19 genesene oder ein negatives Testresultat vorweisende Personen» kommen.

Extra-Gottesdienste für Geimpfte?

Ob die Pfarreien den organisatorischen Aufwand betreiben, wie etwa bei der Bischofsweihe von Joseph Bonnemain von allen ein negatives Test-Resultat einzufordern, ist fraglich. In den USA haben Gemeinden bereits angekündigt, Gottesdienst speziell für Geimpfte anzubieten. Eine gute Nachricht gab es auch für die Organisatoren des «Marsch fürs Läbe»: Der Bund hat die Obergrenze von 100 Menschen pro Demonstration gekippt. Im September dürfen unbegrenzt viele Lebensschützer mit dem emeritierten Weihbischof von Chur, Marian Eleganti, gegen Abtreibungen demonstrieren.