Kirchensteuerpflicht für Firmen bleibt: Schwyzer Kantonalkirche begrüsst Entscheid

Mit 54 zu 34 Stimmen erklärte das Schwyzer Kantonsparlament eine Motion als nicht erheblich, die Unternehmen von der obligatorischen Kirchensteuer befreien wollte. Stattdessen hätte die Abgabe von Kirchensteuern freiwillig sein sollen. Kantonsräte aus SVP und FDP hatten den Vorstoss eingereicht.

Leistungen für ganze Gesellschaft

Eine Minderheit der SVP sowie die Mehrheit der GLP unterstützten am Mittwoch im Rat die Motion. Die Befürworter für die Beibehaltung der Steuerpflicht für Unternehmen betonten, dass beide Kantonalkirchen und die Kirchgemeinden ausserhalb des eigentlichen Kultusbetriebs vielfältige Leistungen zu Gunsten der ganzen Gesellschaft erbringen würden.

Erwähnt wurden Jugendarbeit, Freizeit- und Kulturangebote oder auch Pflege und Erhaltung von Kulturgütern. Solche Leistungen könne der Kanton nur bedingt aufbauen und anbieten, sagte ein Sprecher der Mitte-Partei. Es würde zudem «sicher wesentlich teurer».

Ungleichbehandlung

Die Motion begründete die FDP mit einem «juristisch unhaltbaren Zustand», weil juristische Personen und natürliche Personen ungleich behandelt würden. Denn natürliche Personen könnten aus der Kirche austreten und müssten dann auch keine Kirchensteuern bezahlen.

Die Abschaffung der Kirchensteuerpflicht würde auch die Unternehmen entlasten, hiess es weiter. So habe der kantonale Gewerbeverband klar gemacht, dass er sich eine Erheblicherklärung der Motion wünsche. Nach einer längeren Debatte waren die Gegner des Vorstosses in der Mehrheit.

Auch Postulat abgelehnt

Auch das Postulat erklärte das Kantonsparlament für unerheblich. Eingereicht hatten es zwei SP-Kantonsräte. Sie wollten die Kirchensteuer nicht ersatzlos abschaffen. Stattdessen schlugen sie unter anderem die Wahl zwischen Kirchensteuer und einer Gemeinschaftssteuer vor. Juristische Personen sollten nicht gezwungen werden, für bestimmte Kirchen Steuern zu zahlen. Der Staat solle religiös neutral sein.

Sechs Millionen für Kantonalkirchen

Mit dem Entscheid des Kantonsrats zu den Kirchensteuern der Unternehmen bleibt es dabei: Rund fünf Millionen Franken gehen an die römisch-katholische Kantonalkirche und rund eine Million Franken an die evangelisch-reformierte Kantonalkirche. Das entspricht rund 16 Prozent des Steuerertrags der Kantonalkirchen im Kanton Schwyz.

Kirchliche Leistungen «besser sichtbar» machen

Die Exekutive der römisch-katholischen Kantonalkirche begrüsst den politischen Entscheid auf Anfrage von kath.ch. «Damit anerkennt eine Mehrheit des Kantonsrates, dass die Kirchen auch gesellschaftliche und soziale Leistungen erbringen, die allen Menschen zugutekommen», teilt Lorenz Bösch mit. Der frühere Mitte-Regierungsrat im Kanton Schwyz ist Präsident des Kantonalen Kirchenvorstandes. Dieser werde sich dafür einsetzen, dass diese Leistungen «in Zukunft noch besser sichtbar gemacht werden». (sda/bal)